Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Törnbedingungen

1. Anmeldung, Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen Buchung/Anmeldung kommt zwischen Ihnen und Dream Sailing Lotzwil, ein Vertrag zustande. Durch Ihre Buchung/Anmeldung bestätigen Sie, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und als festen Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter anzuerkennen.

2. Preise

Bei nachträglicher Preiserhöhung von Dream Sailing, bei neu eingeführten oder erhöhten Abgaben von oder Gebühren (z.B. Hafentaxen), bei Wechselkursänderungen, rasanter Preisanstieg bei Benzinpreisen und dgl. können die Preise anpassen moderat angepasst werden. Programm- und Preisänderungen sind nicht wahrscheinlich, bleiben aber ausdrücklich vorbehalten.

3. Zahlung

Bei Erhalt der Bestätigung/Rechnung ist der gesamte Betrag sofort fällig.

4. Umbuchung / Annullation / Versicherung

4.1. Umbuchungen

Bei Umbuchungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 pro Auftrag.

4.2. Annullation

Annullationsgebühren bei Rücktritt betragen:
Bis 70 Tage vor Törnbeginn 50 % des Törnpreises
69 bis 21 Tage vor Törnbeginn 70 % des Törnpreises
0 bis 20 Tage vor Törnbeginn 100% des Törnpreises.
Sie haben die Möglichkeit eine Ersatzperson zu stellen.

4.3. Versicherung

Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss einer Annullationskostenversicherung, fragen Sie bei Ihrer Hausratsversicherung nach ob dies bereits enthalten ist.

4.5. Annullation durch uns

Eine Annullation durch uns hat spätestens zwei Wochen vor Abreise zu erfolgen. Bei der Annullation durch uns, wird der gesamte Törnpreis zurückerstatte. Bei Abbruch der Reise vergüten wir Ihnen die ersparten Aufwendungen. Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streik sowie andere Gründe, welche es ratsam erscheinen lassen, dass im Interesse der Reiseteilnehmer auf die Durchführung der Reise verzichtet wird.

4.6. Kranken- und Unfallversicherungsschutz

Für einen ausreichenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz ist jeder selber verantwortlich.

5. „No-Show“

Wenn Sie zur Abreise oder zum Abflug nicht oder zu spät erscheinen (No-Show), kann keine Rückerstattung des Preises gewährt werden.

6. Ihre Beanstandung und allfällige Schadenersatzansprüche

Ihre Beanstandung und allfällige Schadenersatzansprüche müssen Sie spätestens 8 Tage nach Rückreise schriftlich geltend machen. Sie sind verpflichtet, bereits während der Reise vor Ort von uns, eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Ohne diese schriftliche Bestätigung kann . Beanstandung
auf Ihre Beanstandung nicht eingegangen werden.

7. Haftung

Wir führen unsere Törns in eigener Regie durch und haften nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dream Sailing hat hierfür eine ausreichende und umfangreiche Versicherung abgeschlossen und verfügt über die nötigen nautischen Papiere des Hochseeausweises der Schweiz.

7.1. Ausschluss und Begrenzung

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn sie auf ein Versäumnis von Ihnen, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten (der nicht Leistungsträger ist) oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch uns oder durch den Leistungsträger nicht vorhergesehen oderabgewendet werden konnte.

8. Reisedokumente

Sie sind für die Besorgung der nötigen Reisedokumente (wie Pass, Visa, Impfungen ect.) selbst verantwortlich. Auf der Homepage des EDA ( eidg. Department für Auswärtiges) finden Sie die notwendigen Informationen. Bitte überprüfen Sie gleich bei der Buchung Ihre Reisedokumente auf Gültigkeit und Vollständigkeit. Welche Schutzimpfungen zwingend für Ihre Destination notwendig sind, finden Sie ebenfalls auf der Homepage des EDA.

9. Reisegepäck

Bootsschuhe mit heller Sohle sind auf allen Törns notwendig. Ihr Gepäck sollte in einem Seesack oder einer weichen Reisetasche (ohne Räder) Platz finden. Koffer, Tramper Rucksäcke oder sperrige Reisetaschen können an Bord nicht verstaut werden. Erfahrungsgemäss nehmen Teilnehmer zu viel Gepäck mit. Beschränken Sie sich aufs Notwendigste.

10. Schiffsordnung

Eine gute Gesundheit ist für das Gelingen eines jeden Törns Voraussetzung. Sie sind verpflichtet, uns über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme unter Drogen- und Alkoholeinfluss, oder Psychopharmaka und dergleichen ist nicht erlaubt. Um die Sicherheit an Bord zu gewährleisten, besteht eine Schiffsordnung, die wir zu Beginn des Törns erklären werden. Bitte befolgen Sie diese Anweisungen. Wir haben Befehlsgewalt an Bord und sind verantwortlich für das Wohlbefinden aller Teilnehmer. Wir tragen die Verantwortung für die Yacht, deren Zustand und deren Sicherheit sowie Seetauglichkeit. Wir bemühen uns, jedem Gast erlebnisreiche und angenehme Ferien zu vermitteln und sind Ihr Ansprechpartner bei irgendwelchen Problemen an Bord. Jeder hält seinen Kojen Platz sowie seine Kabine während der Reise sauber und in Ordnung.
– Jeder hinterlässt die Toilette und Wascheinrichtung so, dass ein Nachfolger es in Ordnung findet. (Massstab sind die Anderen)
– Bei Meilentörns ist das turnusmässige Rudergehen und die Wachführung einschliesslich Navigation (nach Absprache und unter Aufsicht von uns.)
– Die Mithilfe bei allen Manövern gelten nur bei Meilentörns
– Das Skipper Paar übernimmt das Kochen, Servieren und Abwaschen.
– Die Hilfeleistung bei allen besonderen Vorkommnissen (notwendige Rep., Unfälle oder ähnliches).
– Der Brauch, dass man sich beim Verlassen des Bootes beim Skipper persönlich ab; rezeptiv bei der Rückkehr zurückmeldet ist zwingend
– In Einklarierungshäfen nicht von Bord zu gehen, bevor der Zoll dem Skipper die nötige Erlaubnis erteilt hat.
– Unter Deck nicht zu rauchen (unter Deck gilt ein allgemeines Rauchverbot).
– Jedermann geht mit Elektrizität und Wasser sparsam um.

11. Meilenbestätigung

Auf den meisten Törns kann bei aktiver Teilnahme an Navigation und Manövern ein für den zur erlangen des Hochseeausweises nötiger Praxisnachweis ausgestellt werden. (Meilenbestätigung). Gerne werden wir Ihnen nach Törnende vor Ort eine solche Meilenbestätigung (Logbuchkopie oder Fahrtennachweis) unterzeichnen.

12. Programmänderungen

Das Reiseprogramm kann aus nicht vorhersehbaren und Umständen Änderungen erfahren (Unterkunft, Transportmittel oder Zeiten. Wir behalten uns vor, den vorgesehenen Ein- und/oder Ausschiffungshafen auch kurzfristig zu ändern. In diesem Fall übernimmt jeder selber die Mehrkosten für den Personentransport und/oder Übernachtung. Erreicht eine Crew aus welchen Gründen auch immer den Zielhafen nicht rechtzeitig, entfällt jede Vergütung durch uns (Bis heute haben wir jeden Zielhafen erreicht).

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Langenthal/Schweiz

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